Kinderschutz

Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder ist für uns oberstes Gebot und ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit.

„Kinder schützen – Eltern unterstützen – Erzieherinnen und Erzieher stärken“

Was bedeutet Kinderschutz?

Aus dieser gesetzlichen Grundlage wird deutlich, dass Gewalt in jeglicher Form verboten ist. Wir nehmen das Recht eines Kindes auf gewaltfreie Erziehung ernst und engagieren uns dafür, Kinder bei der Umsetzung dieses Rechtes zu unterstützen.

Was machen wir bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung?

Vermutet unser Personal eine mögliche Kindeswohlgefährdung, stehen allen Mitarbeitenden unserer Einrichtung ein verlässliches und schnell reagierendes Ereignis- und Krisenmanagement zur Verfügung. Die Leitungskräfte sind in der Nutzung und Aktivierung des Ereignismanagement geschult und kennen die Verfahrensweisen bei Anzeichen auf Gefährdung des Kindeswohls innerhalb der Einrichtung oder im familiären Umfeld. Es erfolgt eine Risikoabschätzung unter Hinzuziehung der regionalen Fröbel-Kinderschutzfachkräfte und ggf. der zentralen Kinderschutzkoordinatorin sowie externer Fachstellen vor Ort. Alle Fachkräfte gehen sensibel und verantwortungsbewusst mit Beobachtungen um, die darauf hinweisen könnten, dass ein Kind von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sein könnten.  

Ziel ist es, durch die vertrauensvolle Einbeziehung der Familien die Gefährdung abzuwenden. Sollte dies nicht gelingen, werden weitere Wege aufgezeigt. Im Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt streben die Fröbel-Fachkräfte eine Lotsenfunktion an.